Hier liegst du genau richtig! Lübeck ist über den Elbe-Lübeck-Kanal, die Wakenitz und die Trave per Schiff erreichbar und war als „Königin der Hanse“ schon vor vielen Jahrhunderten als „Tor zur Ostsee“ bekannt. Wenn du also mit deinem eigenen Boot unterwegs bist und in Lübeck einen entspannten Zwischenstopp machen möchtest, bist du herzlich willkommen. Hier findest du in der Stadt oder in direkter Altstadtnähe herzliche Gastgeber und ein gemütliches Plätzchen für Gastlieger. Zur Verfügung stehen z.B. 30 Plätze an der Newport Marina im Hansahafen und weitere Plätze an der Lachswehrinsel. Im Holstenhafen sind insbesondere Traditionsschiffe sehr willkommen. Kleine Sportboote finden in der Stadttrave einen Liegeplatz.Schiff Ahoi!
Schiff ahoi
Mit dem Segelboot oder dem Motorboot nach Lübeck
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Unsere Liegeplätze
Informationen für Bootsführer:innen
Bereitgestellt durch die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein
Geschwindigkeiten / Brücken
Auf dieser Wasserfläche gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h (4,3 kn). An den jeweiligen Einfahrten zur Pötenitzer Wiek (Südspitze Priwall und nördliches Ufer Teschower Spitze) ist dies durch 8 km/h – Schilder gekennzeichnet.
Zwischen Priwall Südspitze und Leuchtpfahl 20 (hier auch außerhalb des Travefahrwassers) = 15 km/h (8,1 kn)
Hinweis: Im Wasserskigebiet in der Großen Holzwiek (gekennzeichnet durch gelbe Faßtonnen) gilt die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung aber nur für Wasserskizugboote mit Wasserskiläufer im Anhang.
Ab Leuchtpfahl 20 bis zur Hafengrenze Lübeck (Südspitze der Teerhofinsel, Einmündung zum Petroleumhafen) = 12 km/h (6,5 kn)
Öffentliches Hafengebiet der Hansestadt Lübeck = 10 km/h
Ausnahmen: Gewässer des Stadtgrabens, der Obertrave (Stadttrave), des Hansahafens, des Wallhafens und des Holstenhafens
Hier beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit = 6 km/h
Die geringsten Brückendurchfahrtshöhen in Lübeck betragen bei der Hubbrücke (Straße) 2,50m und der Hubbrücke (Eisenbahn) 1,45m. Über UKW-Kanal 18 kann der Brückenwärter angesprochen werden.
Diese Gebiete sind seewärtig durch runde weiße Tonnen mit gelbem Kreuz (Badegebiet) gekennzeichnet.
Wenn dort gebadet wird, darf innerhalb dieser betonnten Gebiete und darüber hinaus bis zu 500 m von der Uferlinie aus in Richtung See eine Geschwindigkeit von 8 km/h (4,3 kn) nicht überschritten werden.
Achtung: Die Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich von 500 m gilt aber ebenso dort, wo die Badegebietstonnen nicht ausliegen, aber gebadet wird!
Und: Innerhalb der betonnten Badegebiete besteht für Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder und Surffahrzeuge ein generelles Fahrverbot. Auch Ankern ist dort für alle Fahrzeuge nicht erlaubt!
Zur Sicherheit aller umfahre Badegebiete immer mit möglichst großem Abstand, da besonders Orts unkundige Personen häufig über die Begrenzungstonnen hinausschwimmen!
Ab Tonnenpaar 3 und 4 (betonntes Fahrwasser vor Travemünde) bis zur Priwall Südspitze: für Fahrzeuge mit weniger als 3m Tiefgang: 12 km/h (6,5 kn) zwischen Leuchtpfahl 8 und Leuchtpfahl 20 (hier auch außerhalb des Travefahrwassers): = 15 km/h (8,1 kn)
Befahrensverbote / Beschränkungen / Ankern
Hier besteht ein Fahrverbot vom 15. Februar bis 15. Juni, jedoch mit folgender Ausnahme: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen darf diese Wasserfläche befahren werden, und zwar am Werktag vorher schon ab 11.00 h bis zum nachfolgenden Werktag 9.00 h.
Ankern ist in der Pötenitzer Wiek verboten, jedoch gelten zwei Ausnahmen:
- Ankerrede: in der Pötenitzer Wiek liegen gelbe Fasstonnen mit der Aufschrift „Reede“ aus. Diese Tonnen begrenzen eine etwa rechtwinkelige Wasserfläche. Nur innerhalb dieser Begrenzung darf geankert werden.
- An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen darf in der Pötenitzer Wiek (auch außerhalb der o.g. Reedetonnen) geankert werden. Auch wieder am Werktag vorher ab 11.00 h bis zum nachfolgenden Werktag 09.00 h. Allerdings muß während dieser Zeiten ein Mindestabstand von 100 m vom jeweiligen Ufer eingehalten werden.
Der Dassower See darf durch Sportfahrzeuge nicht befahren werden. Diese Regelung gilt sowohl für maschinell angetriebene als auch alle anderen Fahrzeuge und Wassersportgeräte. Ausgenommen davon sind in Dassow beheimatete Sportboote (die jedoch nur das betonnte Fahrwasser benutzen und maximal 4,3 kn schnell fahren dürfen).
Hier liegt in Ufernähe ein Elektrostarkstromkabel im Wasser. Zahlreiche Ankerverbotschilder an Land weisen darauf hin. Auch in den Seekarten ist dieser Bereich deutlich gekennzeichnet. Beachte unbedingt diese Ankerverbotszone. Die Bergung eines verhakten Ankers ist mit hohen Kosten verbunden. Verantwortlich ist der Verursacher!